(1) Die Versandstcke mssen so verstaut sein, dass sie leicht zugnglich sind.

(2) Wenn die Versandstcke gekhlt zu befrdern sind, muss die Aufrechterhaltung der Khlkette whrend des Umladens oder der Zwischenlagerung sichergestellt werden.

(3) Die Versandstcke drfen nur an khlen Orten, entfernt von Wrmequellen gelagert werden.